Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 24.11.2021 gilt die 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung. Diese sieht auch wieder Einschränkungen im Bezug der Skigymnastik vor. Somit gilt ab heute in allen bayerischen Sportstätten die 2G plus Regel. Diese besagt, dass nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen, die Sportstätten betreten dürfen. Als negativer Testnachweis gilt ein PCR-Test der nicht älter als 48h ist oder ein PoC-Antigentest (Schnelltest) der höchstens vor 24h durchgeführt wurde.

Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder und Schülerinnen und Schüler die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. 

Im nachfolgenden Link finden Sie die aktuelle 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-G1

 

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Keller

1.Vorsitzender