Teilnahmebedingungen des Ski-Clubs Burgau für Ski- und Snowboardkurse und Ausfahrten
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Bitte lesen Sie diese deshalb sorgfältig durch.
- Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Kursen und Ausfahrten erfolgt über unser Online Anmeldesystem. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail, wenn uns alle erforderlichen Angaben inkl. Ihres evtl. notwendigen Mitgliedsantrag vorliegt und uns für Ihre Anmeldung zu unseren Kursen eine einmalige SEPA-Lastschrifterklärung und Einzugsermächtigung vorliegt. Minderjährige Teilnehmer müssen durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet im Falle eines Annahmestopps. Ein Annahmestopp erfolgt, wenn die Buskapazität erreicht ist. Kann eine Teilnahme wegen mangelnder Buskapazität nicht gewährt werden, so wird der Teilnehmer explizit vom SC Burgau informiert.
- Mindestalter
Für unsere Ski- und Snowboardkurse gilt ein Mindestalter von 6 Jahren; für Bambini-Kurse beträgt das Mindestalter 4 Jahre.
- Rücktritt durch den Teilnehmer / Kunden
Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Für alle Kurse und Ausfahrten erheben wir bei einer Stornierung Gebühren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs (E-Mail) der Rücktrittserklärung. Der angemeldete Teilnehmer kann jederzeit bei Nichtantritt der Reise eine Ersatzperson nennen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin 50%, danach 100% der Gesamtsumme. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Rücktritt durch den Ski-Club Burgau
Wir behalten uns vor, bei unzureichenden Bedingungen, schlechter Witterung oder Schneemangel bzw. zu geringer Teilnehmerzahl Kurstage und Ausfahrten zu verschieben oder abzusagen und vom Vertrag zurück zu treten.
- Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an allen Kursen, Ausfahrten und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigung und Unfällen wird keine Haftung übernommen. Der Ski-Club Burgau gilt nicht als Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes. Das Kursangebot und die Ausfahrten haben eine organisationsspezifische Ausrichtung, die es ermöglicht, den Mitgliedern dem Vereinszweck entsprechend Wintersport auszuüben. Für Fremdleistungen, insbesondere für Leistungen des Busunternehmens und der Liftgesellschaft sowie bei Mehrtagesausfahrten für Leistungen des Hotels haftet der Ski-Club Burgau nicht, da ein in diesem Fall ein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / Reisenden und dem jeweiligen Unternehmen gewollt ist. Der Ski-Club Burgau organisiert die entsprechende Leistung für den Teilnehmer / Reisenden und ist somit stellvertretend für den Teilnehmer / Reisenden tätig. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer DSV-Skiversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.
- Aufsichtspflicht
Außerhalb des Kursbetriebs übernimmt der Ski-Club Burgau für Minderjährige keine Aufsichtspflicht
Jugendliche unter 18 Jahre können an unseren Ausfahrten nur teilnehmen, sofern sie am Tag der Ausfahrt vor Abfahrt des Busses die „Erklärung der Erziehungsberechtigten“ dem Reiseleiter vorlegen. Ohne diese Erklärung können Jugendliche unter 18 Jahre nicht an der Ausfahrt teilnehmen.
- Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, funktionstüchtige Ausrüstung selbst verantwortlich. Die Ausrüstung und Sicherheitsbindung muss vor Kursbeginn durch ein Sportfachgeschäft überprüft und eingestellt werden. Sollte die Skiausrüstung nicht den heutigen Erfordernissen entsprechen, behalten wir uns einen Ausschluss des Teilnehmers von unseren Kursen vor. Dies gilt auch, wenn die Ski- und Snowboardausrüstung offensichtlich nicht von einem Fachgeschäft geprüft wurde.
- Versäumte Kurstage durch den Teilnehmer
Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden.
- Datenverwendung
Der Teilnehmer / Reisende ist damit einverstanden, dass Fotos für vereinsinterne Zwecke (Homepage) verwendet werden dürfen. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen unberührt.
Burgau, den 22.09.2015