Teilnahmebedingungen des Ski-Clubs Burgau für Ski- und Snowboardkurse und Ausfahrten
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Bitte lesen Sie diese deshalb sorgfältig durch.
- Anmeldung
Die
Anmeldung zu unseren Kursen und Ausfahrten erfolgt über unser Online
Anmeldesystem. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Online-Anmeldung per
E-Mail, wenn uns alle erforderlichen Angaben inkl. Ihres evtl. notwendigen
Mitgliedsantrag vorliegt und uns für Ihre Anmeldung zu unseren Kursen eine
einmalige SEPA-Lastschrifterklärung und Einzugsermächtigung vorliegt.
Minderjährige Teilnehmer müssen durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet
werden. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet im Falle eines
Annahmestopps. Ein Annahmestopp erfolgt, wenn die Buskapazität erreicht ist.
Kann eine Teilnahme wegen mangelnder Buskapazität nicht gewährt werden, so wird
der Teilnehmer explizit vom SC Burgau informiert.
- Mindestalter
Für
unsere Ski- und Snowboardkurse gilt ein Mindestalter von 6 Jahren; für
Bambini-Kurse beträgt das Mindestalter 4 Jahre.
- Rücktritt durch den Teilnehmer / Kunden
Der
Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Für alle
Kurse und Ausfahrten erheben wir bei einer Stornierung Gebühren. Maßgeblich ist
der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung über unser Anmeldesystem. Der
Teilnehmer kann jederzeit eine Ersatzperson benennen. Bei Rücktritt bis 14 Tage
vor dem Termin 50%, danach 100% der Gesamtsumme. Wir empfehlen den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung.
- Rücktritt durch den Ski-Club Burgau
Wir
behalten uns vor, bei unzureichenden Bedingungen, schlechter Witterung oder
Schneemangel bzw. zu geringer Teilnehmerzahl Kurstage und Ausfahrten zu
verschieben oder abzusagen und vom Vertrag zurück zu treten.
- Haftung und Versicherung
Die
Teilnahme an allen Kursen, Ausfahrten und Veranstaltungen erfolgt auf eigene
Gefahr. Bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigung und Unfällen wird keine Haftung
übernommen. Der Ski-Club Burgau gilt nicht als Reiseveranstalter im Sinne des
Gesetzes. Das Kursangebot und die Ausfahrten haben eine
organisationsspezifische Ausrichtung, die es ermöglicht, den Mitgliedern dem
Vereinszweck entsprechend Wintersport auszuüben. Für Fremdleistungen,
insbesondere für Leistungen des Busunternehmens und der Liftgesellschaft sowie
bei Mehrtagesausfahrten für Leistungen des Hotels haftet der Ski-Club Burgau
nicht, da ein in diesem Fall ein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer /
Reisenden und dem jeweiligen Unternehmen gewollt ist. Der Ski-Club Burgau
organisiert die entsprechende Leistung für den Teilnehmer / Reisenden und ist
somit stellvertretend für den Teilnehmer / Reisenden tätig. Wir empfehlen
darüber hinaus den Abschluss einer DSV-Skiversicherung sowie einer
Auslandskrankenversicherung.
- Aufsichtspflicht
Außerhalb
des Kursbetriebs übernimmt der Ski-Club Burgau für Minderjährige keine
Aufsichtspflicht
Jugendliche unter 18 Jahre können an unseren Ausfahrten nur teilnehmen, sofern
sie am Tag der Ausfahrt vor Abfahrt des Busses die „Erklärung der
Erziehungsberechtigten“ dem Reiseleiter vorlegen. Ohne diese Erklärung
können Jugendliche unter 18 Jahre nicht an der Ausfahrt teilnehmen.
- Ausrüstung
Jeder
Teilnehmer ist für eine ordnungsgemäße, funktionstüchtige Ausrüstung selbst
verantwortlich. Die Ausrüstung und Sicherheitsbindung muss vor Kursbeginn durch
ein Sportfachgeschäft überprüft und eingestellt werden. Sollte die
Skiausrüstung nicht den heutigen Erfordernissen entsprechen, behalten wir uns
einen Ausschluss des Teilnehmers von unseren Kursen vor. Dies gilt auch, wenn
die Ski- und Snowboardausrüstung offensichtlich nicht von einem Fachgeschäft
geprüft wurde. Es besteht Helmpflicht.
- Versäumte Kurstage durch den Teilnehmer
Versäumte
Kurstage können nicht nachgeholt werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
können nicht erstattet werden.
- Datenverwendung
Der
Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Videos und sonstige
Medien, die während der Veranstaltungen aufgenommen werden, für vereinsinterne
Zwecke (z. B. Homepage) sowie in Social-Media-Kanälen und Printmedien
veröffentlicht werden dürfen. Alle persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt und nur für die Zwecke der Kurs- und Ausfahrtsorganisation verwendet.
- Salvatorische Klausel
Sollte
eine Bestimmung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen
Bestimmungen unberührt.
Burgau,
den 11.02.2025